Familienrecht

Frau Rechtsanwältin Genius und Frau Rechtsanwältin Weber sind als Fachanwältinnen Ihre Ansprechpartner in allen Bereichen des Familienrechts.
Die Betreuung familienrechtlicher Mandate erfordert eine besondere Rücksicht auf die familiären Bindungen der Beteiligten.
Dabei sollten Trennung und Scheidung einen respektvollem Umgang der Eheleute miteinander nicht ausschließen. Dies ist ein Ziel, welches umso mehr an Bedeutung gewinnt, wenn minderjährige Kinder von einer Trennung ihrer Eltern betroffen sind.


Mit Empathie und langjähriger Erfahrung beraten und vertreten wir Sie zu Ihren rechtlichen Ansprüchen und Möglichkeiten in folgenden Angelegenheiten:

  • Scheidung
  • Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
  • Vermögensauseinandersetzung, insbesondere Auseinandersetzung einer in der Ehezeit angeschafften gemeinsamen Immobilie
  • Zuweisung der Ehewohnung nach Trennung
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Kindschaftsangelegenheiten (Regelung des Umgangs und der elterlichen Sorge)
  • Eheverträge sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht zu erzielen sein, vertreten wir Sie und Ihre Interessen engagiert in einem gerichtlichen Verfahren.